In ihrer Resolution OIV/VITI 333/2010 vom 25 Juni, gibt das OIV (Internationale Organisation für Rebe und Wein) ihre Definition vom „Weinbauterroir“ bekannt.
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DEFINITION VON „WEINBAUTERROIR“
DIE GENERALVERSAMMLUNG,
Unter Berücksichtigung der Arbeiten der KommissionI „Weinbau“ und der Sachverständigengruppe „Umwelt und Klimaentwicklung“,
nach Kenntnisnahme der Vorträge, die auf dem Internationalen Symposium für Terroirs und Landschaft gehalten wurden, das im März 2006 unter OIV Schirmherrschaft in Montpellier und Bordeaux stattfand,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass eine Definition des "Terroir“ dabei helfen würde, die Resolution VITI/04/2006 bezüglich des Weinbauterroirs in Kraft zu setzen und die Kommunikation mit dem Weinbausektor zu verbessern.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der wirtschaftlichen und kulturellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Weinbauzonierung und der Anwendung des Konzepts „Terroir“,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass diese Definition dazu gedacht ist, von dem Weinanbausektor als Beschreibung verwendet zu werden,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass, wenn ein „Terroir“ einmal beschrieben ist, dies zu der Anerkennung der Weinanbauprodukte dieses „Terroirs“ ̈beitragen kann.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Notwendigkeit, eine Verwechslung zwischen der beschreibenden Definition von „Terroir“ und der juristischen Definition einer geografischen Angabe zu vermeiden.
BESCHLIESST, folgende Definition des Konzepts „Weinanbauterroir“ zu verabschieden:
„Ein Weinbauterroir ist ein gebietsbezogenes Konzept, wobei für das jeweilige Gebiet kollektive Kenntnisse der Wechselwirkungen zwischen identifizierbaren physikalischen und biologischen Faktoren und den dort angewandten weinbaulichen Verfahren gewonnen werden, die den Produkten dieses Gebiets ihre Einzigartigkeit geben.
Das "Terroir“ umfasst spezifische Eigenschaften des Bodens, der Topografie, des Klimas, der Landschaft und der biologischen Vielfalt.